30 LEADER-Gebiete in Sachsen ernannt

Staatsminister Thomas Schmidt hat am 1. März 2023 in Limbach-Oberfrohna alle 30 Bewerberregionen zu LEADER-Gebieten ernannt. „Damit können die Gebiete nun für die Zeit bis 2027 an die...

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Staatsminister Thomas Schmidt hat am 1. März 2023 in Limbach-Oberfrohna alle 30 Bewerberregionen zu LEADER-Gebieten ernannt. „Damit können die Gebiete nun für die Zeit bis 2027 an die Arbeit gehen. Rund 241 Millionen Euro stehen aus EU- sowie aus Landesmitteln für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Ich bin sicher, dass die Regionen die besonderen Freiheiten, die sie mit dem LEADER-Status erhalten, auch in den kommenden Jahren sehr verantwortungsvoll nutzen“, so der Minister.

Die Gebiete hatten sich im September 2020 nach dem Aufruf des Staatsministeriums für Regionalentwicklung zusammengeschlossen. Gegenüber der Förderperiode 2014 bis 2022 blieb der räumliche Zuschnitt bis auf kleinere Anpassungen unverändert. Bei der anschließenden Erarbeitung ihrer Entwicklungsstrategien folgten die Gebiete einem vorgegebenen Leistungsbild und wurden von Gutachtern begleitet.

„Das Ergebnis sind maßgeschneiderte Strategien, ausgerichtet auf die Ziele der einzelnen Regionen, die mit nur wenigen Auflagen genehmigt werden konnten. Auf dieser Grundlage können die LEADER-Gebiete die Förderung starten und dabei allein entscheiden, für welche Projekte sie wie viel Geld zur Verfügung stellen wollen. Mit diesem flächendeckenden LEADER-Ansatz haben wir in Sachsen bereits in der vergangenen Förderperiode sehr gute Erfahrungen gemacht“, freut sich Minister Schmidt.

Gleichzeitig werden elf LEADER-Aktionsgruppen (LAG) auch als Aquakulturgemeinschaft (bisher: Lokale Fischerei-Aktionsgruppe) bestätigt. Diese elf LAG verfügen mit rund 3,7 Millionen Euro über ein zusätzliches Budget aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie aus Landesmitteln.

Malschwitz

Zeitgleich mit der Ernennung der LEADER-Gebiete startete der Minister die beiden Aufrufe „Regionalbudgets im ländlichen Raum“ sowie „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“. Für beide Aufrufe übernehmen die LAG alleine oder in Gemeinschaft Verantwortung, indem sie die Umsetzung großer und kleinerer Vorhaben innerhalb ihrer Strategien managen.

Für die Fortführung des Programms „Regionalbudgets im ländlichen Raum“ sind im Doppelhaushalt 2023/2024 Mittel in Höhe von 5,4 Millionen Euro veranschlagt. Die Regionalbudgets ergänzen die LEADER-Förderung und sind für die Unterstützung kleinerer Projekte gedacht, die in einem schlanken Verfahren von den LEADER-Gebieten selbst bewilligt werden können.

Der achte Aufruf „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ seit dem Jahr 2016 setzt eine weitere Erfolgsgeschichte fort. Rund 22,3 Millionen Euro stehen mehreren Gruppen von LEADER-Gebieten zur Verfügung. Sie können auswählen, welche kommunalen Projekte umgesetzt werden sollen, um Ortskerne in Dörfern und Kleinstädten im ländlichen Raum aufzuwerten. Schwerpunkte der Förderung sind öffentliche Einrichtungen und dörfliche Begegnungszentren in bereits bestehenden Gebäuden, Schulen und Kindertageseinrichtungen, multifunktionale Platzgestaltungen und die Beseitigung ruinöser Bausubstanz. Auch Freizeit- sowie Naherholungseinrichtungen und die Verbesserung bestehender Freibäder können gefördert werden.

Finanziert werden die Aufrufe „Regionalbudgets im ländlichen Raum“ und „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ in diesem Jahr über Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie aus Landesmitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Hintergrund LEADER

Für die LEADER-Förderung stehen von 2023 bis 2027 insgesamt 207,2 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung, welche durch 33,7 Millionen Euro Landesmittel für eine Kofinanzierung nicht kommunaler Vorhaben ergänzt werden. Insgesamt stehen den LEADER-Gebieten damit 240,9 Millionen Euro zur Verfügung.

In der vergangenen Förderperiode wurden im Rahmen der RL LEADER/2014 rund 7 500 Anträge bewilligt. Mit den mehr als 5 000 bisher abgeschlossenen Vorhaben wurden 589 Arbeitsplätze neu geschaffen und rund 3 300 Arbeitsplätze gesichert. Im Bereich touristischer Angebote entstanden rund 800 Betten und 240 Ferienwohnungen. Zusätzlich konnten 204 000 Quadratmeter Gewerbe- und Betriebsflächen geschaffen werden. Aufgrund der Hebelwirkung der bisher bewilligten oder ausgezahlten Zuschüsse ist von einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro auszugehen.

Hintergrundinformationen EMFAF

Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) dient der Unterstützung der Gemeinsamen Fischereipolitik, der nachhaltigen Entwicklung des Fischereisektors und zunehmend auch der Aquakultur. Im Deutschen Programm für den EMFAF sind die Ziele und Maßnahmen festgelegt. Das Budget für Deutschland beträgt rund 207 Millionen Euro, wovon Sachsen rund 17,6 Millionen Euro erhält. Der Hauptteil des Budgets wird in Sachsen für die Unterstützung einer naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung verwendet. Die Eingliederung in LEADER (Bestätigung als Aquakulturgemeinschaft) ermöglicht es, Mittel des EMFAF für Vorhaben der Diversifizierung und Vernetzung zu verwenden und eröffnet so den Teichwirtschaften und anderen Aquakulturunternehmen weitere Entwicklungsperspektiven. In Sachsen werden dafür 2,6 Millionen Euro EU-Mittel verwendet, die durch 30 Prozent Landesmittel (1,1 Millionen Euro) kofinanziert werden.

Hintergrund „Regionalbudgets im ländlichen Raum“

Die Regionalbudgets für Kleinprojekte sind eine sinnvolle Ergänzung zur LEADER-Förderung für die Unterstützung und Umsetzung kleinerer Projekte. Mit einem schlanken Verfahren erreichen die Mittel die Akteure im ländlichen Raum sehr schnell. So werden auch kleine Projekte auf einfache Weise unterstützt – meist Dinge, die das Leben in den Dörfern so liebenswert machen. Mit einer Broschüre und mit der Veröffentlichung guter Beispiele im Internetportal „Ländlicher Raum“ macht das Staatsministerium für Regionalentwicklung dieses Programm einer breiten Öffentlichkeit zugänglich.

Neuschirgiswalde, Januar 2021. Foto: Frank Peschel

Hintergrund „Vitale Dorfkerne und Ortszentren“

Durch strukturelle Veränderungen im ländlichen Raum besteht für Gemeinden verstärkt Bedarf zur Zentrumsentwicklung. Mit der Förderung kommunaler Vorhaben werden Impulse zur stärkeren Innenentwicklung der Orte im ländlichen Raum gesetzt. Dies trägt zur Attraktivitätssteigerung der Dorfkerne und Ortszentren bei.

Seit dem Jahr 2016 konnten bisher insgesamt 432 Vorhaben über das Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ unterstützt werden. Hierfür standen Fördermittel in Höhe von 135 Millionen Euro zur Verfügung.

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