Am Landgericht Bautzen wurde ein 34-Jähriger, der seine Ex-Freundin ermordet hat, zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die vorsitzende Richterin hielt es für zweifelsfrei erwiesen, dass der Beschuldigte im Dezember 2011 die Mutter seiner Tochter erwürgt habe. Tatmotiv: Eifersucht. Der Angeklagte sei nicht damit klargekommen, dass seine Ex-Freundin in einer neuen Beziehung lebt. Und so wurde die Tat rekonstruiert: Der Angeklagte habe die Frau zuerst mit einem Hammer niedergeschlagen und sie anschließend erwürgt, damit sie keine neue Beziehung eingehen könne. Daher sei anzunehmen, dass er auch eine Gefahr für neue mögliche Partnerinnen sei. Der Verteidiger des Mannes sah das zwar anders. Er erklärte, sein Mandant habe nicht vorgehabt, seine Ex-Freundin umzubringen, sondern habe sie erwürgt, um sich davon abzuhalten, weiter zu schreien. Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht.