Hygienische Risiken nach Hochwassersituation beachten

Foto: djd/GlaxoSmithKline »Besonders nach dem Rückzug des Hochwassers können sich hygienische Risiken ergeben«, darauf wies Gesundheitsministerin Christine Clauß vorsorglich hin. Dies betrifft vor allem alle Bürger, die im...

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Foto: djd/GlaxoSmithKline
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»Besonders nach dem Rückzug des Hochwassers können sich hygienische Risiken ergeben«, darauf wies Gesundheitsministerin Christine Clauß vorsorglich hin. Dies betrifft vor allem alle Bürger, die im Zuge von Aufräumarbeiten in Häusern, Kellern und Gärten intensiven Kontakt mit zurückbleibendem Schlamm und Überschwemmungswasser haben.

Clauß rät daher allen Bürgern, die nach dem Rückzug des Hochwassers Aufräumarbeiten durchführen, sich bei der Reinigung ihrer Häuser und Wohnungen durch Gummistiefel, wasserdichte Handschuhe und wasserabweisende Kleidung vor dem Kontakt mit zurückbleibendem Schlamm und Überschwemmungswasser zu schützen und sich insbesondere vor der Zubereitung und dem Verzehr von Lebensmitteln sowie dem Rauchen sorgfältig die Hände zu waschen.

Das Trinkwasser wird durch die Wasserversorger und die Gesundheitsämter regelmäßig kontrolliert. Zum Verzehr geeignet ist ausschließlich einwandfreies Trinkwasser. Außerdem sollten ausschließlich hygienisch unbedenkliche Lebensmittel verzehrt werden. Möglicherweise kontaminiert sind alle Lebensmittel, die mit Überschwemmungswasser in Berührung gekommen sind. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall sollten diese nicht verzehrt werden.

Da bei den Aufräumarbeiten die Verletzungsgefahr besonders hoch ist, sollte der Impfschutz gegen Tetanus überprüft und wenn nötig, wie durch die Sächsische Impfkommission empfohlen, durch Vierfach-Kombinationsimpfung durch den Hausarzt aufgefrischt werden. Erwachsenen wird eine Auffrischimpfung alle zehn Jahre empfohlen. Für weitere Impfungen besteht aufgrund der epidemiologischen Situation und den Erfahrungen nach den Hochwasserereignissen seit dem Jahr 1997 keine Indikation.

Immungeschwächte Personen und Kinder sollten nicht an Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser beteiligt werden.

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