Lausitzer Seenland kommt Steuerzahler teuer

Foto: BautzenerBote Bund der Steuerzahler/ Lausitz. 51 Mio. Euro kostet das Überleiter-Projekt, das ursprünglich mit 4,6 Mio. Euro veranschlagt war. Dieser Überleiter verbindet den Senftenberger mit dem Geierswalder...

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LausitzerSeenland
Foto: BautzenerBote

Bund der Steuerzahler/ Lausitz. 51 Mio. Euro kostet das Überleiter-Projekt, das ursprünglich mit 4,6 Mio. Euro veranschlagt war. Dieser Überleiter verbindet den Senftenberger mit dem Geierswalder See. Er untertunnelt die Bundesstraße 96 und die Schwarze Elster. Außerdem besitzt er eine Schleuse. Die Durchführung des vom Bund mitfinanzierten Bauprojekts obliegt der Landesregierung und der „Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft“ (LMBV). Ursprünglich hatte die LMBV die Verbindung von zehn Seen der „Seenkette“ mittels einfacher Rohre vorgesehen, um einen notwendigen Strömungsausgleich zu schaffen. Dagegen wollte Brandenburg schiffbare Kanäle, um Motorsportler sowie Fahrgastschiffe ins Seenland zu locken. Das Land erklärte sich zur Übernahme der Mehrkosten bereit, sodass laut Infrastrukturministerium die Baukosten bei Baubeginn bereits auf 27,5 Mio. Euro gestiegen waren. Ursachen der Kostensteigerungen und Hauptmängel liegen in folgenden Punkten:

  • Es wurde vor Baubeginn keine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt.
  • Nachvollziehbare Planungsunterlagen, einschließlich Kostenermittlungen vor Baubeginn, fehlten.
  • Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 7 der Bundes-/Landeshaushaltsordnung wurde nicht gemacht.
  • Kostenvergleichsberechnungen sowie Entscheidungsunterlagen mit Kostenobergrenzen für das Projekt wurden nicht erstellt.
  • Die Folgen fehlender Kostendeckelung sind für die LMBV: Je mehr ausgegeben, verpulvert und verbuddelt wird, desto höher die Bezahlung für die LMBV. Damit löste sich der Anreiz einer kostensparenden Finanzierung in Wohlgefallen auf – im Gegenteil, die Regelung war für die LMBV geradezu eine Ermunterung, noch mehr Geld auszugeben, wenn mal wieder irgendwo etwas schief lief, wie zum Beispiel bei der durch Starkregen abgesoffenen Baugrube der ersten Schleuse (Folge: kompletter Neubau).
  • Auch die Arbeit des Planungsbüros weist schwere Mängel auf.
  • Erst während der Baudurchführung wurde festgestellt, dass Sicherheitsvorkehrungen – wie Wartezonen an der Schleuse – erforderlich wurden. Diese waren zunächst nicht geplant.
  • Während der gesamten Maßnahme fehlte eine Projektsteuerung und Überwachung der Ziele mit Planungs- und Kostenkontrollen sowie eine Prognose der Auswirkungen auf den Haushalt. Es ist festzustellen, dass das Infrastrukturministerium Brandenburg zu keiner Zeit eine umfassende Kontrolle über das Projekt hatte.
  • Vergaben von Bauleistungen wurden nicht nach den für die öffentliche Hand geltenden Bestimmungen ausgeschrieben und vergeben.

Bereits der Landesrechnungshof hatte in seinem ersten Bericht zum Überleiter-Projekt von den zuständigen Ressorts die Einführung eines Rechnungs-, Vertrags- und Baucontrollings gefordert. Trotz der Zusage der Ressorts, der Forderung nachzukommen, unterblieb dieses. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wandelte sich die bis zur ersten Prüfung vielleicht vorliegende Fahrlässigkeit im Umgang mit öffentlichen Geldern in mindestens bedingten Vorsatz. Durch die Unterlassung der Einführung eines Controllings nach Beanstandung durch den Rechnungshof ist die weitere ungezügelte Ausgabe zusätzlicher Summen für die Überleiter-Projekte erst möglich geworden und für die weitere ungebremste Kostensteigerung ursächlich. Das Ignorieren der Beanstandungen des Rechnungshofs durch die politisch verantwortlichen Personen ist zu beanstanden. Hier sind dringend Konsequenzen erforderlich.

Quelle: Bund der Steuerzahler

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