Neue Sperr- und Beobachtungsgebiet im Landkreis

Aufgrund der amtlichen Feststellung der Geflügelpest bei zwei tot aufgefundenen Schwänen am westlichen Ufer der Talsperre Bautzen wurden um den Fundort Restriktionszonen eingerichtet. Sperrbezirk Der in diesem Zusammenhang...

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Aufgrund der amtlichen Feststellung der Geflügelpest bei zwei tot aufgefundenen Schwänen am westlichen Ufer der Talsperre Bautzen wurden um den Fundort Restriktionszonen eingerichtet.

Sperrbezirk
Der in diesem Zusammenhang festgelegte Sperrbezirk betrifft folgende Teile des Landkreises Bautzen:
. das gesamte Gebiet der Talsperre im Stadtgebiet Bautzen einschließlich der Ortslagen Basankwitz, Burg, Niederkaina und Nadelwitz,
. westlich und südwestlich der Talsperre die Ortslagen Oehna, Teichnitz, Neuteichnitz, Lubachau, Temritz, Kleinseidau, Groß- und Kleinwelka und das Gewerbegebiet Nord der Stadt Bautzen,
. das Stadtgebiet nördlich des Verlaufes der S 111 ab Mülldeponie bis zur Kreuzung an der B 6, weiterführend entlang der B 6 durch das gesamte Stadtgebiet bis zum Kreisverkehr Schliebenstraße, dann entlang der ehemaligen B 96 bis in Höhe der Salzenforster Straße, auf dieser bis zur K 7277 Richtung Temritz, den Ort einschließend, weiter zur S 106, auf dieser Richtung Kreisverkehr Cölln.
Vor der Ortslage Cölln verläuft die Grenze nach Osten zur ehemaligen Bahnstrecke Bautzen – Hoyerswerda, dann abbiegend nach Nordost Richtung Bornitz, den Ort komplett umfassend, ebenso die Ortslage Neu-Bornitz (beide Ortslagen zur Gemeinde Radibor zugehörig).

Weiterhin werden eingeschlossen die
. Ortslagen Jeschütz, Quatitz, Dahlowitz und Kronförstchen der Gemeinde Großdubrau,
. die Ortslage Niedergurig der Gemeinde Malschwitz einschließlich der Gewässer Lubas-, Kleiner und Großer Ziegelteich.
Von letzterem verläuft die Grenze des Sperrgebietes nach Süden über S 109, BAB 4, K 7219 zur S 111.

Beobachtungsgebiet
Das in diesem Zusammenhang festgelegte Beobachtungsgebiet betrifft folgende Teile des Territoriums des Landkreises Bautzen:
. die Gemeinden Weißenberg, Hochkirch, Kubschütz, Großpostwitz, Obergurig, Doberschau- Gaußig, Puschwitz und Neschwitz komplett;
. mit Ausnahme der Gebiete, die zum Sperrgebiet gehören, die Gemeinden
Radibor, Großdubrau und Malschwitz sowie die Teile der Stadt Bautzen südlich der B 6 und westlich des Sperrgebietes;
. die Gemeinde Göda mit Ausnahme des Gebietes westlich des Schwarzwassers im Verlauf von Spittwitz bis zur BAB 4 und
. von der Gemeinde Königswartha die Ortslagen Oppitz und Neuoppitz.

In den Restriktionszonen haben u.a. Halter von Hunden und Katzen sicherzustellen, dass diese nicht frei umherlaufen. Des Weiteren gelten für dieses Gebiet Beschränkungen für Geflügelhaltungen. So darf z. B. Geflügel im Beobachtungsgebiet für die Dauer von 15 Tagen nicht verbracht werden.

Die genauen Grenzen der Sperr-/Beobachtungsgebiete und die Tierseuchenrechtliche Verfügung sind auf der Internetseite des Landkreises Bautzen veröffentlicht.

http://landkreis-bautzen.de/19830.html

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