Dreist abgezockt!

Während im Haus der kleine Sohn schläft, fällt dem Mann die Tür zu. Der anschließend zur Hilfe eilende Schlüsseldienst, will sich für diesen Dienst kräftig entschädigen lassen. Nicht...

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Während im Haus der kleine Sohn schläft, fällt dem Mann die Tür zu. Der anschließend zur Hilfe eilende Schlüsseldienst, will sich für diesen Dienst kräftig entschädigen lassen. Nicht selten beginnen die Geschichten von Betroffen so, oder so ähnlich. Denn üblicherweise rufen Menschen dann einen Schlüsseldienst, wenn ein Notfall eintritt. Als Beispiel der hier genannte Fall, in dem ein Mann nur kurz das Haus verließ und der einjährige Sohn, schlafend, im inneren verblieb. Dabei hatte der Ehemann seinen Hausschlüssel einstecken, als die Tür hinter ihm ins Schloss fiel. Der Haken jedoch war, dass gleichzeitig im Schloss auf der anderen Seite ebenfalls ein Schlüssel steckte. Alle Fenster, um doch noch in das Haus zu gelangen, waren genauso verschlossen. Immerhin hatte der Betroffene noch sein Smartphone eingesteckt. Damit rief er auf die Schnelle über das Internet einen Schlüsselprofi „aus der Nähe“ an. Das zumindest suggerierte das Impressum des Fachmanns.

Der eiligst herbeigerufene Schlüsseldienst kommt nach rund 30 Minuten vor Ort an und hält erst einmal eine saftige Rechnung parat. Diese beträgt 189 Euro. Zuzüglich verlangt der Profi eine Einsatzpauschale von 30 Euro, für die An- und Abfahrt. Der Schlüsselnotdienst ist zudem nicht bereit, seine Arbeit zu beginnen, bevor der Betroffene nicht eine Unterschrift geleistet hat. Mit seinem Sohn im Hinterkopf blieb ihm im Notfall nichts anders übrig, als der Forderung nachzukommen. Dabei versicherte er noch, dass er das Schloss nicht beschädigen müsste. Bei der Arbeit jedoch, kam er zu einem anderen Ergebnis und bohrte den Zylinder kurzerhand auf. So konnte der Vater schnell wieder zu seinem Sprössling, dem es gut ging. Jedoch gab es keinen Hinweis des Handwerkers, dass nun die Kosten höher seien, als ursprünglich vereinbart. Viel mehr baut dieser umgehend ein neues Schloss ein.

Am Ende offeriert der Schlüsseldienst eine Rechnung von 617,61 Euro. Die Zahlung ist per EC-Karte sofort zu tätigen. Zeit, um die ganze Angelegenheit zu prüfen, hat der Vater indes nicht. „An so etwas denkt man nicht“, wird er später zu Protokoll geben, „da handelt man nur“. Passiert ist das Ganze in Ottendorf-Okrilla. Dabei geht es auch ganz anders, wie der Schlüsseldienst Chemnitz mit einem seriösen und kundenfreundlichen Verhalten zeigt. Hier werden Türöffnungen nur unter klarer Kommunikation und zum Festpreis umgesetzt.

Handhabung von Wucher bei einer Türöffnung

Wenn Sie der Meinung sind, das die Rechnung für eine Türöffnung zu hoch erscheint, sollten Sie umgehend bei der Polizei Anzeige erstatten oder aber einen Rechtsanwalt aufsuchen. Am sinnvollsten ist es jedoch, vor Ort nur Dinge zu unterschreiben, die tatsächlich auch durchgeführt wurden. Versucht der Handwerker, Druck auszuüben oder handgreiflich zu werden, sollten Sie umgehend die Beamten der nächsten Polizeistation um Hilfe ersuchen.

Kommt Ihnen der Preis zu hoch vor, vereinbaren Sie, wenn nicht anders möglich, eine Teilzahlung. So haben Sie anschließend ausreichend Zeit, die gestellte Rechnung zu überprüfen und gegebenenfalls anzufechten. Optimal ist es in diesem Kontext natürlich, wenn Sie sich im Vorfeld, als ohne konkreten Bedarf oder Notfall, mit einem örtlichen Schlüsseldienst beschäftigen. Denn wenn Sie die Telefonnummer oder den Namen eines vertrauten Handwerkers bereits zur Hand haben, ist die Gefahr, einem Abzocker in die Fänge zu gehen, gering. Denn die „Betrüger“ profitieren immer vom Notfall der Betroffenen

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