
Angesicht des knappen Wahlausganges sei es ohne weiteres möglich gewesen, dass ohne diese unzulässige Wahlbeeinflussung der Gegenkandidat gewählt worden wäre.
Angesicht des knappen Wahlausganges sei es ohne weiteres möglich gewesen, dass ohne diese unzulässige Wahlbeeinflussung der Gegenkandidat gewählt worden wäre.
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