Wohnraum in Bautzen ist gefragt

Wie der neue Mietspiegel zeigt, sind die Nettokaltmieten seit der letzten Erhebung gestiegen, die Veränderung fällt mit bis zu 10 % in der Ausstattungskategorie „Standard“ gegenüber dem 7....

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Wie der neue Mietspiegel zeigt, sind die Nettokaltmieten seit der letzten Erhebung gestiegen, die Veränderung fällt mit bis zu 10 % in der Ausstattungskategorie „Standard“ gegenüber dem 7. Mietspiegel leicht erhöht aus, in der Ausstattungskategorie „Gehoben“ gegenüber dem vorherigen Mietspiegel sind bis zu 25 % höhere Mieten ausgewiesen, das heißt bis zu 1,35 € mehr je m².

Dass die Mieten gestiegen sind, ist für den Standort Bautzen eine gute Nachricht: Wohnungen in der Stadt sind gefragt, der Wohnungsmarkt ist lebendig.

Der 8. Bautzener Mietspiegel gilt ab dem 1. Dezember 2021. Er wurde erstellt aus den Nettokaltmieten, die im Dezember 2020 für Wohnraum vergleichbarer Art, Ausstattung, Größe, Beschaffenheit und Lage gezahlt wurden. Um möglichst viele Daten zu erfassen, wurden Anfang der Jahres Fragebögen an in Bautzen tätigen Makler, Verwalter und größere Eigentümer verschickt. Insgesamt flossen in die Aufstellung Mietwerte von über 1.900 Wohnungen ein.

Die Tabellenfelder im Mietspiegel weisen Werte zwischen 4,61 Euro und 7,98 Euro auf. Angegeben wird die Nettokaltmiete je Quadratmeter. Bei der Gruppierung werden Baujahr, Größe und Lage der Wohnung sowie spezifische Ausstattungsmerkmale berücksichtigt. Interessant ist der Vergleich mit dem 7. Bautzener Mietspiegel: Die Ausstattungskategorie „Gehoben“ hat eine neue Definition, auch sind in dieser Kategorie mehr Tabellenfelder mit Werten gefüllt als im „alten“ Mietspiegel.

In Bautzen erarbeitet seit 1997 eine Arbeitsgruppe etwa alle vier Jahre einen Mietspiegel. Ihr gehören neben der Stadtverwaltung unter anderem das Amtsgericht Bautzen, der Mieterverein Ostsachsen e.V. und die örtliche Arbeitsgruppe des Bundesverbandes Deutscher Wohnungsunternehmen an. Viele der umliegenden Städte – darunter Görlitz und Hoyerswerda – verzichten darauf, einen Mietspiegel zu erstellen. In Bautzen möchte die Arbeitsgruppe jedoch für mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei der Preisgestaltung auf dem lebendigen Wohnungsmarkt sorgen. So wird der Mietspiegel beispielsweise bei Neuabschlüssen von Verträgen als Orientierungshilfe herangezogen und gilt als Begründungsmittel bei einem Mieterhöhungsverlangen.

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