Bei der Unterbringung von Flüchtlingen will der Landkreis Bautzen mehr dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten schaffen. Bereits bestehende Gemeinschaftsunterkünfte und Notunterkünfte bleiben bestehen, neue werden nicht gesucht. Die Regelunterbringung erfolgt zwar entsprechend der gesetzlichen Regelungen weiterhin in der Form der Gemeinschaftsunterkunft, allerdings für maximale sechs Monate.
Unter dezentraler Unterbringung versteht der Landkreis insbesondere Wohnprojekte mit einer sozialen Mindestbetreuung. Hier soll es in Kürze entsprechende Ausschreibungen des Landkreises geben, um Träger für diese Aufgabe zu gewinnen. Sofern ausreichend Projekte für rund 400 Personen umgesetzt werden können, würden aktuell bestehende Notunterkünfte geschlossen und gegebenenfalls als Reserve vorgehalten.
Der AfD-Kreisrat Steffen Lehmann erklärte dazu: „Beginnend ab Juni 2023 wird die Dienstleistung „Betreibung eines Wohnprojektes“ öffentlich in zwei Losen ausgeschrieben. Das erste Los soll den Leistungsinhalt haben, im Sozialraum Hoyerswerda Wohnungen anzumieten und darin 100 Personen unterzubringen, deren Anzahl nach Bedarf erweitert werden kann. Das zweite Los soll den Leistungsinhalt haben, im übrigen Kreisgebiet Wohnungen anzumieten und darin 300 Personen unterzubringen, welche situationsbedingt weiter erhöht werden kann.
Am Montag wurde der Haushalt für die Jahre 2023/2024 mit einem Defizit von 45 Mio. Euro beschlossen und der Landkreis Bautzen will jetzt bis 31.12.2023 Wohnungen für 400 Personen anmieten und die eigenen Landkreis-Immobilien, die den Steuerzahler keine Miete kosten, sollen für zukünftige „Neubürger“ im „Standby-Modus“ verweilen. Auch soll bei der Auswahl der Wohnungen vor allem eine zentrale Lage gewählt werden. Des Weiteren muss eine gute Anbindung an den ÖPNV, sowie das Vorhandensein von ausreichend Versorgungsmöglichkeiten gegeben sein.
Wir als AfD-Kreistagsfraktion hatten einen Entschließungsantrag zur: „Zentralen Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Bautzen“ zur Kreistagssitzung am 19.06.2023 eingebracht, dieser wurde aber durch den Landrat, wegen Nichtzuständigkeit abgelehnt.“