Rauchmelderpflicht in Sachsen auch in Bestandsgebäuden

n Sachsen ist es seit 2016 Pflicht, sämtliche Neubauten und Umbauten mit Rauchmeldern auszustatten. Bis zum 31.12.2023 müssen nun auch in Bestandsgebäuden alle Aufenthaltsräume, in welchen bestimmungsgemäß geschlafen...

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n Sachsen ist es seit 2016 Pflicht, sämtliche Neubauten und Umbauten mit Rauchmeldern auszustatten. Bis zum 31.12.2023 müssen nun auch in Bestandsgebäuden alle Aufenthaltsräume, in welchen bestimmungsgemäß geschlafen wird, und die zugehörigen Flure mit Rauchmeldern ausgestattet werden. „Vor allem in Schlafräumen, Kinderzimmern und Wohnungsfluren müssen Rauchwarnmelder installiert sein“, betont Uwe Großer, DEKRA Niederlassungsleiter in Bautzen.

Denn jedes Jahr kommen in Deutschland rund 350 Menschen bei Bränden ums Leben. Dabei sterben 95 Prozent der Brandopfer nicht durch Feuer, sondern durch Rauch. Entsteht ein Wohnungsbrand, haben die Bewohner höchstens 120 Sekunden Zeit, danach wird es gefährlich. Der Sauerstoff in der Luft wird knapp und das gefährliche Kohlenmonoxid breitet sich aus. Wenn Einrichtungsgegenstände mit hohem Kunststoffanteil brennen, ist das Zeitfenster sogar noch kleiner.

Dabei kann der Alarm eines Rauchmelders Leben retten. Vor allem nachts im Schlaf sind Menschen einem Wohnungsbrand oft schutzlos ausgeliefert. „Studien zeigen, dass der Geruchssinn des Menschen im Schlaf abgeschaltet ist. Sie werden nicht wach, wenn sich Brandrauch in der Wohnung ausbreitet“, sagt der DEKRA Experte. Insbesondere das hochgiftige Kohlenmonoxid (CO) kann einen Menschen schon nach wenigen Atemzügen außer Gefecht setzen. Nicht zuletzt aus diesem Grund verunglücken 70 Prozent aller Brandopfer in den Nachtstunden.

Die rund 20 bis 30 Euro teuren Geräte geben bei Rauchentwicklung einen durchdringenden Alarmton ab und warnen Schlafende oder Personen in angrenzenden Räumen. Damit der Schutz dauerhaft gewährleistet ist, sollte man aber monatlich testen, ob die Warnmelder noch zuverlässig funktionieren.

Gibt der Rauchmelder beim Drücken der Kontrolltaste einen Ton ab, arbeitet das Gerät korrekt. Falls nicht, muss die Batterie oder das Gerät umgehend ausgetauscht werden. Für die Installation eines Rauchmelders ist der Eigentümer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses verantwortlich. Mieter wiederum haben die Aufgabe, das Gerät betriebsbereit zu halten. Ist der Rauchwarnmelder nicht betriebsbereit, muss der Vermieter möglichst umgehend informiert werden. Beim Kauf eines Rauchmelders sollte man auf das „Q“-Label achten. In solchen Geräten muss und kann die Batterie nicht ausgetauscht werden und Fehlalarme sind seltener als bei Billiggeräten.

Weil Rauch nach oben steigt, sollten Rauchmelder in Räumen möglichst nahe an der Decke angebracht werden. Der DEKRA Spezialist rät dringend davon ab, im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses Rauchmelder zu installieren, da dies Fehlreaktionen auslösen kann. Bricht beispielsweise in einer fremden Wohnung ein Brand aus und das Treppenhaus ist bereits voller Rauchgas, würde man bei einer Flucht übers Treppenhaus ins Verderben rennen. „In so einem Fall ist es sicherer, in der eigenen Wohnung bei geschlossenen, abgedichteten Türen das Eintreffen der Rettungskräfte abzuwarten.“

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