Neue Gebührensatzung für Kreismusikschule Bautzen

Der Kreistag hat eine neue Gebührensatzung für die Kreismusikschule beschlossen. Die letzte Änderung erfolgte im Jahr 2020. In der Zwischenzeit sind die Betriebskosten für die Musikschule erheblich gestiegen....

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Der Kreistag hat eine neue Gebührensatzung für die Kreismusikschule beschlossen. Die letzte Änderung erfolgte im Jahr 2020. In der Zwischenzeit sind die Betriebskosten für die Musikschule erheblich gestiegen. Neben Steigerungen der Mieten und Mietnebenkosten schlagen hier vor allem Steigerungen des Personalkostensatzes und der Honorarsätze pro Unterrichtseinheit zu Buche. Um den Eigenbetrieb wirtschaftlich handlungsfähig zu halten, war es notwendig, den Mehraufwand teilweise auf die Nutzungsgebühren umzulegen. Der durchschnittliche Anstieg der Gebühren beträgt in etwa 17 Prozent. Das entspricht beispielsweise für den 45-minütigen Gruppenunterricht einem Anstieg von 2,25 Euro pro Unterrichtseinheit und für den 45-minütigen Einzelunterricht von 4,00 Euro pro Unterrichtseinheit. Darüber hinaus erfolgt mit der Neuregelung der Gebührensatzung die Umstellung auf eine monatliche Zahlweise. Sozialermäßigungen werden unverändert beibehalten.

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