Was gilt es bei einem „blauen Brief“ zu beachten?
Egal ob Kurzurlaub oder verlängertes Wochenende – bei schönem Wetter steht man auf deutschen Straßen schnell im Stau. In solchen Stresssituationen kommt es leicht zu Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Die Folge: Nach dem entspannten Erholungstrip flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus. „Wer gegen so einen Bescheid Einspruch erheben will, muss dies innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist tun. Ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig“, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Erhalten Fahranfänger einen Bußgeldbescheid, kommt neben dem ersten Schreck noch die Verunsicherung hinzu, ob die Verwarnung in der Probezeit Folgen für sie haben kann. Hier hängen die Konsequenzen von der Schwere des Verstoßes ab: Verwarnungen – etwa für Falschparken – ziehen ein Verwarnungsgeld nach sich. Bei schweren Verstößen wie Trunkenheit am Steuer wird die Probezeit verlängert und der Fahranfänger muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Und nach dem dritten Verstoß in der Probezeit ist der Führerschein dann erst mal für drei Monate weg. Verstöße im Straßenverkehr werden natürlich nicht nur im Inland bestraft: Auch wer im Ausland geblitzt wird, muss mit einem Knöllchen rechnen – das nach der Heimreise im Briefkasten landet. Dies sollte nicht ignoriert werden: Seit 2010 darf das Bundesamt für Justiz Bußgeldbescheide ab 70 Euro aus den meisten europäischen Ländern vollstrecken. Der Entzug eines deutschen Führerscheins wegen eines im Ausland begangenen Verkehrsvergehens und ein damit verbundenes Fahrverbot in Deutschland ist aber nicht zulässig! Im Ausland kann allerdings ein Fahrverbot für das jeweilige Land angeordnet werden.