Das Gerichtsurteil des OVG Bautzen zur Lernmittelfreiheit vom 17. April 2012 wird in den Schulen der Stadtverwaltung Bautzen wie folgt umgesetzt:
1. Die Bestellung und Beschaffung der Arbeitshefte erfolgt zentral durch jede Schule selbst.
2. Die Eltern, die in Eigeninitiative vor dem 17. Juli 2012 Arbeitshefte bereits beschafft haben, geben den Beleg für diese Arbeitshefte in der ersten Woche des neuen Schuljahres (vom 3. bis 7. September 2012) an die Sekretariate der Schulen.
3. Die Ausgabe der Arbeitshefte erfolgt in der 1. Schulwoche.