Bautzen gibt elektronisches Amtsblatt heraus

Mit dem Stadtratsbeschluss vom 25. September 2024 geht eine Änderung über Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Bautzen einher. Öffentliche Bekanntmachungen werden demnach ab dem 1. November 2024 im elektronischen Amtsblatt...

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Mit dem Stadtratsbeschluss vom 25. September 2024 geht eine Änderung über Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Bautzen einher. Öffentliche Bekanntmachungen werden demnach ab dem 1. November 2024 im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist auf der Internetseite www.bautzen.de/amtsblatt nachzulesen. Somit erscheint am 26. Oktober das letzte Amtsblatt der Stadt Bautzen in gedruckter Form im „Mitteilungsblatt Ihre Heimat- und Bürgerzeitung im Landkreis Bautzen, Ausgabe Bautzen“.

Bekanntmachungen im Sinne des Baugesetzbuches (§ 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB) werden künftig im „Oberlausitzer Kurier – Lokalausgabe Bautzen“ abgedruckt sowie ebenfalls im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht.

Das elektronische Amtsblatt beinhaltet zudem die Einladungen für die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates. Die ortsübliche Bekanntgabe von Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen der Stadtratsausschüsse, der Beiräte und des Arbeitskreises für sorbische Angelegenheiten erfolgt über die Aushänge in der Stadtverwaltung Bautzen, Gewandhaus, Innere Lauenstraße 1. Für die Sitzungen der Ortschaftsräte werden die jeweiligen Standorte der Bekanntmachungstafeln genutzt. Weitere Ausführungen regelt die Bekanntmachungssatzung, welche im Ortsrecht der Stadt Bautzen nachzulesen ist.

Alle Informationen zu den Gremien werden zudem auf der Internetseite www.bautzen.de kommuniziert.

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