Die Bürger werden um die Mitarbeit in einem der 33 Wahlvorstände in der Stadt Bautzen gebeten.
Als Wahlhelfer tätig werden darf, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, Deutscher ist oder Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates und seit 3 Monaten in der Stadt Bautzen wohnt.
Der Einsatz erfolgt in den 23 Wahlbezirken der Alt- und Neustadt bzw. auch der Ortsteile und in 10 Briefwahllokalen. Für die Übernahme eines freiwilligen Wahlehrenamtes erhält der Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung.
Zu den Aufgaben im Wahllokal gehören z.B. die Prüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel und die Auszählung der Stimmen am Ende des Wahltages im jeweiligen Wahlbezirk. Das Wahllokal ist von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Bei der anschließenden Ermittlung der Wahlergebnisse, die insbesondere am 9. Juni bis in die Nachtstunden andauern wird, ist der gesamte Wahlvorstand anwesend.
Wer Interesse an der Tätigkeit als Wahlhelfer hat, wird gebeten, sich mithilfe des ausgefüllten Formblattes „Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!“ per E-Mail unter innerer-service(at)bautzen.de zu melden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter Telefonnummer 03591 534-101 oder unter innerer-service(at)bautzen.de gern zur Verfügung.