Rund fünf Jahre nach Beginn des Diesel-Skandals ziehen Versicherer erneut Zwischenbilanz: Die Fallzahlen sind seit der letzten Zählung weiter gestiegen – und mit ihnen auch die Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichte.
In den Auseinandersetzungen mit Autoherstellern wegen mutmaßlich manipulierter Abgaswerte haben bislang etwa 247.000 Diesel-Fahrer ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen. Die Versicherer wiederum gaben bis Ende Mai rund 667 Millionen Euro für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten aus. Das ist die Zwischenbilanz des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – rund fünf Jahre nach Beginn des Abgasskandals und zum Abschluss der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen.
Seit der letzten Zählung im Oktober 2019 sind damit noch einmal knapp 60.000 Rechtsschutzfälle hinzukommen – und weitere Ausgaben von 124 Millionen Euro. Der Grund: Zum einen haben sich offenbar noch zahlreiche Diesel-Fahrer gegen eine Musterfeststellungsklage entschieden. Zum anderen kamen weitere Verfahren gegen andere Automobilhersteller wegen vermeintlicher Abgasmanipulationen hinzu. Der Streitwert aller über die Rechtsschutzversicherer abgewickelten Diesel-Rechtsschutzfälle summiert sich damit inzwischen auf fast 5,9 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Streitwert liegt bei rund 24.000 Euro. Insgesamt bearbeiten die Rechtsschutzversicherer jährlich über vier Millionen Fälle und leisten dafür rund drei Milliarden Euro.
Höhere Belastung durch steigende Anwaltsgebühren
Neben den Kosten durch den Diesel-Skandal befürchten die Rechtsschutzversicherer weitere Belastungen. So ist für nächstes Jahr eine Erhöhung der Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren geplant. Die damit verbundenen höheren Kosten treffen aber nicht nur die Unternehmen, sondern vor allem rechtsuchende Verbraucher ohne Versicherung. Besonders im Arbeitsrecht hat das Bedeutung. Hier rechnen die Rechtsschutzversicherer mit steigenden Fallzahlen aufgrund von Arbeitsplatzverlusten als Folge der Corona-Krise. Ein Indiz dafür sind die seit März häufiger in Anspruch genommenen telefonischen Rechtsberatungen, die von den Versicherern angeboten werden.
Aus Sicht des GDV sollten die Gebühren daher mit Augenmaß angepasst werden. Zudem könnten bei bestimmten Verfahren, die für Anwälte weniger aufwendig sind, die Gebühren auch gesenkt werden. So etwa bei der standardisierten Bearbeitung vieler gleichgelagerter Fälle in Massenverfahren, wie zuletzt eben im Zuge des Dieselskandals.
Quelle: www.gdv.de