Eingeschränkte Aufnahme von Ukrainern im Landkreis

Bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine wird der Freistaat Sachsen künftig verstärkt Menschen in andere Bundesländer weiterleiten. Die Einschränkung erfolgt, da Sachsen aktuell die im bundesweiten...

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Bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine wird der Freistaat Sachsen künftig verstärkt Menschen in andere Bundesländer weiterleiten. Die Einschränkung erfolgt, da Sachsen aktuell die im bundesweiten Verteilschlüssel vorgesehene Quote für Aufnahmen erreicht hat. Dies hat auch geringfügige Auswirkungen auf die Aufnahmeverfahren von Ukrainern im Landkreis Bautzen. Bis auf Weiteres werden nur noch Ukrainer vom Ausländeramt registriert, deren Kernfamilie 1. Grades (Vater, Mutter, Kinder) bereits im Landkreis Bautzen aufgenommen bzw. registriert wurde.

Weiterhin aufgenommen werden auch Ukrainer, die sowohl über einen Arbeitsvertrag als auch über eine selbstorganisierte Wohnung verfügen. Die Wohnung muss per Mietvertrag oder Wohnungsgeberbescheinigung nachgewiesen werden. In allen andere Fällen wird von einer Vorsprache im Ausländeramt abgeraten, da keine Registrierung mehr vorgenommen werden kann. Dies gilt auch für die Landesdirektion Sachsen und die Erstaufnahmeeinrichtungen Dresden, Leipzig und Chemnitz.

Sofern Ukrainer bereits einen bestätigten Registrierungstermin im Ausländeramt haben, ist dieser weiterhin gültig. Im Landkreis Bautzen leben derzeit rund 3.300 ukrainische Kriegsflüchtlinge.

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