Entwicklung eines Wohnstandortes in Rattwitz

Die Stadt Bautzen beabsichtigt, aufgrund der großen Nachfrage nach Grundstücken für den Bau von Einfamilienhäusern, im westlichen Stadtgebiet stadteigene Grundstücke zu veräußern. Das betreffende Areal ist im wirksamen...

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Die Stadt Bautzen beabsichtigt, aufgrund der großen Nachfrage nach Grundstücken für den Bau von Einfamilienhäusern, im westlichen Stadtgebiet stadteigene Grundstücke zu veräußern. Das betreffende Areal ist im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) bereits als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen und umfasst ca. 135.500 m². Eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) ist erforderlich und kann aus dem FNP entwickelt werden.
Das bisherige Planungskonzept der Stadt sieht ca. 150 Einfamilienhäuser mit Grundstücksgrößen zwischen 500 m² und 800 m² vor.

Der zukünftige Erwerber der Wohnbaufläche erstellt sein eigenes Konzept. Innovative städtebauliche Ideen zur Entwicklung der Flächen unter Berücksichtigung aktueller gesellschaftlicher und umweltpolitischer Tendenzen werden begrüßt.

Aufgabe des künftigen Investors ist das Erstellen der gesamten Planung. Dabei unterstützt die Stadtverwaltung den zukünftigen Vorhabenträger bei den einzelnen Planungsschritten nach ihren Möglichkeiten. Die Erschließung des Wohngebietes und Vermarktung der Grundstücke erfolgt im Anschluss eigenständig durch den Erwerber. Die öffentlichen Verkehrsflächen und Medien sowie das Regenrückhaltebecken sollen nach fachgerechter Fertigstellung durch die Stadt Bautzen oder die Medienträger übernommen werden. Die Planung und Erschließung kann in Bauabschnitten oder komplett erfolgen. Die abschnittsweise Planung und Umsetzung erfordert die Berücksichtigung der Gesamtplanung und Erschließung.

Nach Errichtung der Erschließungsanlagen, der Regenrückhaltebecken sowie der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ergibt sich auf Grundlage des bisherigen Konzeptes der Stadt eine bebaubare Fläche von ca. 100.000 m².
Der Standort wird im Norden durch die Bundesautobahn BAB 4 und im Süden durch die S 111 maßgeblich von Verkehrslärm beeinflusst. Eine aktuelle schalltechnische Berechnung der Geräuschimmissionen durch den Straßenverkehr ist auf Grundlage der Planungsvorstellungen des Investors zu erstellen. Schallschutzmaßnahmen für das Gebiet werden erforderlich.
Interessenten für die Errichtung des Wohnparks können bis zum 30. November 2022 ihre Vorstellungen schriftlich bei der Stadt Bautzen unter:
         

Stadtverwaltung Bautzen,         

Kämmerei, Abt. Liegenschaften         

02625 Bautzen         

Fleischmarkt 1
einreichen.


Für Rückfragen stehen im Bauverwaltungsamt Frau Uhlig (03591/534-614) bzw. für den Bereich Liegenschaften Frau Grosche (03591/534-230) zur Verfügung.

Abbildung:Luftbild mit Stadtgrundkarte(Grafisches Informationssystem Stadt Bautzen ALKIS/DGM/DOP © Staatsbetrieb – GeoSN)rot abgegrenzt: Plangebiet

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