Ab dem 27. April 2023 versendet das Finanzamt Bautzen Erinnerungsschreiben an Eigentümerinnen und Eigentümer, die Grundbesitz im Landkreis Bautzen haben und bislang noch keine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (kurz: Feststellungserklärung) abgegeben haben. Das landeseinheitliche Standardschreiben wird maschinell erstellt und wird daher individuelle Besonderheiten nicht berücksichtigen können. Es soll der Erinnerung dienen, eine bisher ausstehende Feststellungserklärung einzureichen. Steht das Grundstück im Eigentum mehrerer Miteigentümer/Gesamthänder, wird an nur einen der Miteigentümer/Gesamthänder ein Erinnerungsschreiben versandt.
Die Frist zur Einreichung der Feststellungserklärung endete mit Ablauf des 31. Januar 2023. Noch fehlende Erklärungen sind elektronisch beispielsweise über ELSTER oder – wenn dafür keine Möglichkeit besteht – in Papierform abzugeben. Die Informationsmöglichkeiten unter www.grundsteuer.sachsen.de