Hebammen dürfen Hausgeburten betreuen. So lautet das Urteil des Verfassungsgerichts von dieser Woche. Aus rechtlicher Sicht handle es sich bei einer außerklinischen Entbindung jedoch nicht um einen Fall medizinischer Versorgung. Die Risiken würden zudem allein von der Mutter und derjenigen Person getragen, die ihr hilft, so die Richter.

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