Husarenhof: Belohnung ausgesetzt und Anklagen erhoben

Ungeklärt ist nach wie vor die Frage, wer den Dachstuhl des „Husarenhofes“ in Brand gesteckt hat. Jetzt ist sogar eine Belohnung für die Ergreifung des Täters (oder der...

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Ungeklärt ist nach wie vor die Frage, wer den Dachstuhl des „Husarenhofes“ in Brand gesteckt hat. Jetzt ist sogar eine Belohnung für die Ergreifung des Täters (oder der Täter) ausgesetzt. Anklagen gibt es allerdings bereits: Gegen jene drei angetrunkenen Jugendlichen, die in der Tatnacht von der Polizei vorübergehend in Gewahrsam genommen wurden.

Rund zwei Monate sind vergangen, seit das als Flüchtlingsheim vorgesehene Hotel in Bautzen in Flammen stand. Bundesweit sorgte die schwere Brandstiftung erst für Schlagzeilen und dann für einen beispiellosen Shitstorm in den Medien. Einmal in der Welt, wird die Stadt das Stigma nicht mehr los, eine „grölende Menge“ habe die das Feuer löschenden Wehren mit fremdenfeindlichen Parolen beschimpft und die Kameraden sogar „massiv behindert“. Da hilft es wenig, dass sich im Nachhinein diese Vorwürfe alles in allem als haltlos erwiesen. Und so hoffen viele Bautzener, dass endlich auch der oder die Brandstifter ermittelt werden. Die Eigentümer des Objektes am Käthe-Kollwitz-Platz sehen das sicherlich ähnlich. Sie loben nun eine Belohnung für die Aufklärung des Brandanschlages aus. Von 10.000 Euro ist die Rede. Vielleicht haben auch sie das Gefühl, das die Untersuchungen, über deren Verlauf und Stand die Öffentlichkeit nichts erfährt, ins Stocken geraten sind. Dabei wurden doch große Geschütze aufgefahren. Genannt sei hier nur INES, eine Spezialeinheit, die sich vor allem auf die Organisierte Kriminalität und Wirtschaftsstraftaten konzentriert. Das ging hier und da in der aktuellen Berichterstattung etwas unter. Nicht zufällig überschrieb aber der Bautzener Bote vor einiger Zeit einen Beitrag mit „Ermittelt wird in alle Richtungen“.

Herausgekommen ist dabei bislang nicht viel. Vor gut einer Woche wurde bekannt, dass erste Anklagen erhoben werden. Nur eben nicht wegen Brandstiftung, sondern gegen jene drei jungen Burschen im Alter von 19/20 Jahren, die , angetrunken wie sie waren, die rotweißen Absperrbändern missachteten. Bis es den Polizisten vor Ort zu bunt wurde. Die Ausnüchterung im Revier dürfte den Heranwachsenden (so bezeichnet man diese Altersgruppe) vielleicht schon Lehre genug gewesen sein. Ob sie sich nun noch vor Gericht verantworten müssen, hat allein dieses zu entscheiden. Die Generalstaatsanwaltschaft hat jedenfalls eine Anklageschrift vorgelegt. Besser ein kleiner „Ermittlungserfolg“, als gar keiner? So denkt man dort vielleicht.

Der Vorwurf gegen die jungen Leute lautet übrigens nicht „massive Behinderung“ der Löscharbeiten, wie es kürzlich in der Unterzeile des ersten Artikels zu diesem Sachverhalt auf SZ-Online (8.4.2016) stand, obwohl im Beitrag ganz anders zu lesen war. Es wurde auch sehr schnell korrigiert. Verhandelt werden wird – oder eben nicht – der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Und zur Anwendung kommt dann das Jugendstrafrecht. Besondere Beachtung findet dabei die mehr oder weniger gefestigte Persönlichkeit des Angeklagten. „Zeichen einer unreifen, noch in der Entwicklung stehenden Persönlichkeit können u.a. sein: Leichtsinn, Nachahmungstrieb, Geltungsbedürfnis, planloses, impulsives situationsbedingtes Handeln, Unbekümmertheit und dergleichen.“ Das scheint für diesen Fall zuzutreffen. (Schreibt hier einer, der kein Jurist ist. Das entliehene Zitat und mehr zum Jugendstrafrecht steht auf http://www.anwalt.de/rechtstipps/jugendstrafrecht-wann-warum-fuer-wen_004818.html.)

Letztlich aber sieht es so aus, dass mit den oben genannten „großen Geschützen“ bislang auf Spatzen geschossen wird. Ob nun die eingangs erwähnte Zielprämie des Husarenhof-Eigentümers, für den das alles laut dpa auch ein emotionales Thema ist,  dabei hilft, endlich einen wirklichen Treffer zu landen, bleibt abzuwarten.

Noch eine kurze Anmerkung: Wie wichtig schnelle Ermittlungserfolge sind, zeigt das Beispiel Bingen. Dort brannte kürzlich ein auch von Zuwanderern bewohntes Mehrfamilienhaus. Dabei wurden sogar mehrere Menschen verletzt. Es gab Hakenkreuz-Schmierereien am Tatort, also ein fremdenfeindlicher Anschlag? Nun, in den Medien fehlte es zwar nicht an einschlägigen Berichten, aber es gab kein vernichtendes Pressecho. Bingen liegt ja nicht in Sachsen. Die Polizei ermittelte in kurzer Zeit einen 26-jährigen Syrer als Täter, der ganz bewusst die falschen Spuren gelegt hatte. Das wiederum war so mancher Zeitung dann allerdings kaum noch eine Meldung wert. Eine Kundgebung „gegen rechts“ fand vor Ort übrigens trotzdem statt.

Hans-Georg Prause

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