Das Betretungsverbot von Teilen der Hinteren Sächsischen Schweiz muss für eine erfolgreiche Brandnachsorge auch nach der heutigen Aufhebung des Katastrophenalarms durch das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufrechterhalten bleiben, wie die Nationalparkverwaltung informierte. Mit der Brandnachsorge wird gewährleistet, dass noch vorhandene Glutnester nicht erneut aufflammen. Die Sperrung umfasst die für die unmittelbare Brandnachsorge notwendigen Flächen. Damit ist auch wieder ein Besuch des Kuhstalls oder der Schrammsteine möglich.
„Wir müssen das Betreten der Waldbrandgebiete auch weiterhin in einigen Teilen einschränken, damit wir eine großflächigere und länger andauernde Sperrung durch neue Brände unbedingt verhindern“, sagte Ulf Zimmermann, Leiter der Nationalparkverwaltung. „Wir können es nicht hinnehmen, dass die jetzt wieder geöffneten Bereiche des Nationalparks erneut nicht mehr zugänglich sind. Der Tourismus und die Bürgerinnen und Bürger hier vor Ort mussten bereits viele Einschränkungen in Kauf nehmen, weitere dürfen nicht hinzukommen.“ Zimmermann ergänzt: „Sobald die Gefahr beseitigt ist, die Löschtechnik beräumt und die stark genutzten Rettungswege wiederhergestellt wurden, werden die Sperrungen unverzüglich und vollständig aufgehoben.“
Die Erfahrungen mit Bodenbränden in der Sächsischen Schweiz zeigen, dass ohne eine erhebliche Abkühlung des Wetters und ausreichend kontinuierlichen Niederschlag – anders als in anderen Waldgebieten – mit einer längeren Phase bis zur Herstellung der Brandsicherheit zu rechnen ist. Bei hoher Waldbrandgefahr können Brände schnell wieder aufflammen. Trotz eines intensiv beregneten Bodens wurden auch in den vergangenen Tagen wieder Brände ausgelöst. Risse und Klüfte erschweren die Erkennung und Bekämpfung von Glutnestern und deren Ausbreitung in die Tal- und Hangbereiche. Bei einem Wiederaufflammen muss die unmittelbare Bekämpfung gewährleistet sein. Personen müssen bei einem Hubschraubereinsatz aus den Gefahrenbereichen zurückgezogen werden. Das ist bei Besucherverkehr nicht sicher möglich, so dass eine Sperrung der betroffenen Gebiete auch in den kommenden Tagen Bestand haben muss.
Viele Ausflugsziele sind wieder erreichbar
Andere beliebte Ausflugsziele sind wieder erreichbar. Bereits seit heute Mittag können der Kuhstall und die Schrammsteine wieder besucht werden. Auch laden zahlreiche Erlebnisse in der Kirnitzschtalklamm, im Hinterhermsdorfer Gebiet und der gesamten Vorderen Sächsischen Schweiz Besucherinnen und Besucher ein. Die Nationalparkverwaltung bittet Naturerkundende aber eindringlich, zum Schutz der Wälder die gesperrten Bereiche östlich der Schrammsteine nicht zu betreten.
In den nicht gesperrten Gebieten verweist die Nationalparkverwaltung auf die allgemeinen Regeln eines Waldbesuches. Insbesondere ist jeder Umgang mit offenem Feuer und das Rauchen ausnahmslos verboten. Rettungswege und Waldeinfahrten dürfen durch Fahrzeuge nicht zugestellt werden. Bei Verdacht auf Feuerentwicklung sollten Besucher so schnell wie möglich einen Notruf absetzen. In der Kernzone des Nationalparks dürfen die Wege nicht verlassen werden. Ein Waldbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr, weshalb mit natürlichen Gefahrenquellen gerechnet werden muss.
Der genaue Verlauf der gesperrten Gebiete kann der beiliegenden Karte entnommen werden.
Grafik (Autor S. Hanuschka, NLPV)Karte der bereits wieder zugänglichen und der noch verbleibenden Gebiete, die wegen der Arbeiten der Brandnachsorge noch gesperrt bleiben müssen.