Finanzielle Beihilfen in Höhe von 25,7 Millionen Euro werden ausgezahlt
432 sächsische Landwirte, die sich verpflichtet haben, ihre Betriebe nach den Regeln des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften, erhalten in den kommenden Tagen eine finanzielle Beihilfe. Für die erbrachten Umweltleistungen werden insgesamt rund 7,1 Millionen Euro für 32 757 Hektar ausgezahlt. Die Mittel kommen zu 60 Prozent vom Bund und zu 40 Prozent vom Land. Diese Fördermittel dienen der Deckung zusätzlicher Kosten und Aufwendungen, die den Landwirten mit der ökologischen Bewirtschaftungsweise entstehen. „Unsere Landwirte erbringen tagtäglich freiwillig zusätzliche Leistungen für den Natur- und Umweltschutz, die mit diesen Zahlungen honoriert werden“, betonte Agrarminister Frank Kupfer.
Für die zusätzlichen Leistungen bei der Teichpflege und der naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung erhalten weiterhin 148 Antragsteller insgesamt rund 2,1 Millionen Euro. Diese Mittel werden zu 100 Prozent aus dem sächsischen Haushalt finanziert.
Für die Bewirtschaftung von etwa 236 600 Hektar benachteiligter Gebiete erhalten insgesamt 2 545 Landwirte in Sachsen eine Ausgleichszulage in Höhe von zusammen rund 16,5 Millionen Euro. Diese Zulage hilft landwirtschaftlichen Betrieben in von Natur aus benachteiligten Gebieten bei der Erhaltung und Sicherung ihres Einkommens, da sie aufgrund einer geringen Bodenqualität oder ungünstigen Standortbedingungen weniger Erträge erzielen. Durch den Zuschuss können die Betriebe zudem zum Erhalt der Kulturlandschaft beitragen. Die Beihilfe wird zu 80 Prozent von der EU und zu 20 Prozent vom Freistaat finanziert.