Bürgerinitiative „Freier Parkzutritt“ überreicht 14.000 Unterschriften
Dresden. (B.M.) Im Februar startete die Initiative „Freier Park für freie Bürger“ eine Online-Petition, um den Eintritt im Pillnitzer Schlosspark zu verhindern. Der Redakteur Pieter Pottgieter schrieb dazu: „Es macht einen Unterschied, ob man auf bestimmte Entwicklungen in Sachsen nur schimpft oder sich Verbündete sucht, um zum Beispiel den Pillnitzer Schlosspark auch weiterhin für alle Bürger „eintrittsgeldfrei“ zu halten. Unter der Überschrift „Freier Park für freie Bürger“ kämpft Heinz Lindner per Online-Petition gegen die Eintrittsgebühren, die ab April erhoben wurden. Das ist nicht nur für Dresdner, sondern auch für alle Sachsen relevant, wenn demnächst zwei Euro Eintritt gezahlt werden müssen. Für viele steht Pillnitz jedes Jahr auf der Agenda für einen Familienausflug und da macht es schon einen Unterschied, ob der Park kostenlos betreten werden darf und das Geld lieber für Kaffee und Kuchen ausgeben werden kann. Doch was viel wichtiger ist, Pillnitz könnte Schule machen, was bedeutet, dass weitere Schlossparks in Sachsen dem Beispiel folgen.“
Inzwischen sind einige Monate vergangen und Heinz Lindner informierte alle Unterstützer der Petition über den aktuellen Stand und bedankt sich für die rege Beteiligung. So haben in der kurzen Frist von zwei Monaten 7.195 Unterstützer eine klare Position gegen die Eintrittsmaßnahmen bezogen. Am 29. März 2012 wurden die ersten auf Listen gesammelten 2.414 Unterschriften in zwei Bänden der bis dahin insgesamt 5.753 Unterzeichner der Sammelpetition dem Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler im Sächsischen Landtag übergeben. Gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Freier Parkzutritt“ konnten 14.000 Unterschriften an diesem Tage überreicht werden.
In einem Schreiben vom 26.04.2012 wurde der Empfang der Schreiben vom 28.03.2012 (zur ersten Übergabe von Unterschriftenlisten am 29.03.2012) und vom 23.04.2012 (zur zweiten Übergabe von Unterschriftenlisten am 24.04.2012) und der Eingang der Petition vom Petitionsausschuss bestätigt. Nach der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages holt der Petitionsausschuss vom zuständigen Staatsministerium eine Stellungnahme ein und legt der Vollversammlung des Landtages einen Bericht mit einer Beschlussempfehlung zur Entscheidung vor. Zur Vorbereitung des Beschlusses kann der Petitionsausschuss von seinen im Gesetz über den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages vorgesehenen Rechten Gebrauch machen, zum Beispiel Akten anfordern, Ortsbesichtigungen vornehmen oder Regierungsvertreter anhören. Über die Dauer des Petitionsverfahrens wurde aufgrund der erforderlichen Ermittlungen keine Angabe gemacht. Vorerst sind also die Kassenhäuschen in Pillnitz noch in Betrieb.
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