Servicepauschale für Mittagessen an der Grundschule Malschwitz ausgesetzt

Schon mehrfach wurde in den Medien über die Servicepauschale für Mittagessen an den Grundschulen im Landkreis Bautzen berichtet. In der Gemeinderatssitzung von Malschwitz am 26.11.2024 wurde ein „Entlastungspaket...

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Schon mehrfach wurde in den Medien über die Servicepauschale für Mittagessen an den Grundschulen im Landkreis Bautzen berichtet. In der Gemeinderatssitzung von Malschwitz am 26.11.2024 wurde ein „Entlastungspaket 2025“ für die Eltern zur Abstimmung gebracht. Die AfD Fraktion reichte den Antrag ein, die Servicepauschale für das Mittagessen in der Grundschule für 2025 auszusetzen und damit die Eltern zu entlasten. Dieser Antrag fand Mehrheiten im Gemeinderat und wird nun Eltern freundlich umgesetzt. Dazu erklärte der AfD-Fraktionsvorsitzender Steffen Lehmann: “ Das unser erster Antrag Mehrheiten fand im Gemeinderat freut uns sehr.

Bei dem zweiten Antrag, die geplanten Kitapreiserhöhungen für das Jahr 2025 auszusetzen, kam es zu einer „Pattsituation“ 7 Ja-Stimmen und 7-Nein Stimmen und die restlichen Gemeinderäte enthielten sich. Die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) § 39 – Absatz 6 sieht hier folgendes vor: „Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.“, daher sind wir mit einer weiteren Entlastung für die Eltern in der Gemeinde nur knapp gescheitert.
Für die Kitagebührenanpassung ab 2026 sitzt der Gemeinderat wieder mit im Boot.

Unsere dritte Forderung, die Wieder-Mitbestimmung bei den Kitagebühren, wurde zurück in den Verwaltungsausschuss geschoben. Gemeinsam mit der Verwaltung wird im Jahr 2025 die Gebührenanpassung für das Jahr 2026 wieder besprochen und sollte es zu Veränderungen kommen, wird es dazu einen Gemeinderatsbeschluss geben.

Beim neuen Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer B, stimmten wir der Kompromisslösung von 380% (alt: 420%) zu. Da es für das Jahr 2025 eine neue Grundsteuerberechnung gibt und diese aufkommensneutral sein soll, war es uns wichtig, diesen neuen Hebesatz bis zum 31.12.2025 zu befristen, um zu sehen, ob der neue Hebesatz auch den Vorgaben einer Aufkommensneutralität entspricht“.

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