Gleich zwei Mal dürfen die Sachsen in diesem Jahr ihre Stimme abgeben: bei der Europawahl am 26. Mai sowie bei der Landtagswahl am 1. September 2019. Dabei ist die Stadtverwaltung auch auf die Unterstützung der Einwohner angewiesen. Die Bürgerinnen und Bürger werden um die Mitarbeit in einem der 33 Wahlvorstände in der Stadt Bautzen gebeten. Als Entschädigung wird ein Erfrischungsgeld von 30 Euro gezahlt.
Ehrenamtlich in einem Wahlvorstand arbeiten können alle Wahlberechtigten. Üblicherweise arbeitet der Wahlvorstand während der Wahlzeit (8.00 bis 18.00 Uhr) im Zweischichtsystem. Bei der anschließenden Ermittlung der Wahlergebnisse, die insbesondere am 26. Mai bis in die Nachtstunden andauern wird, ist der gesamte Wahlvorstand anwesend.
Die Bereitschaft zur Mitarbeit kann mit Hilfe eines Formblattes erklärt werden. Dieses liegt auch im Bautzener-Bürger-Service aus.
Öffnungszeiten Bautzener-Bürger-Service:
Montag, Dienstag | 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
Mittwoch, Freitag | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |