Aufgrund der amtlichen Feststellung der Geflügelpest bei einem tot aufgefundenen Schwan in der Gemeinde Malschwitz, Ortsteil Guttau wurden um den Fundort Restriktionszonen eingerichtet.
Sperrbezirk
Der in diesem Zusammenhang festgelegte Sperrbezirk betrifft folgende Teile des Landkreises Bautzen:
* Ortsteile Göbeln, Spreewiese, Klix, Salga, Zschillichau, Sdier, Särchen, Neusärchen der Gemeinde Großdubrau
* Ortsteile Malschwitz, Gleina, Brösa, Guttau, Buchwalde, Dubrauke, Neudörfel, Kleinsaubernitz, Wartha, Lömischau der Gemeinde Malschwitz
Beobachtungsgebiet
Das in diesem Zusammenhang festgelegte Beobachtungsgebiet betrifft folgende Teile des Territoriums des Landkreises Bautzen:
* Gemeinde Malschwitz (mit allen Teilen und Ortsteilen, die nicht zum Sperrbezirk gehören);
* Gemeinde Großdubrau (mit allen Teilen und Ortsteilen, die nicht zum Sperrbezirk gehören);
* Stadt Weißenberg mit allen Ortsteilen
* Gemeinde Kubschütz mit allen Ortsteilen
* Stadt Bautzen mit allen Ortsteilen
* Gemeinde Radibor mit allen Ortsteilen
* Ortsteile Oppitz und Neuoppitz der Gemeinde Königswartha sowie
* unbebaute Teile der Gemeinde Hochkirch nördlich des Ortsteils Rodewitz
In den Restriktionszonen haben u.a. Halter von Hunden und Katzen sicherzustellen, dass diese nicht frei umherlaufen. Des Weiteren gelten für dieses Gebiet Beschränkungen für Geflügelhaltungen. So darf z. B. Geflügel im Beobachtungsgebiet für die Dauer von 15 Tagen nicht verbracht werden.