Zoos fordern Öffnungen losgelöst von Inzidenzwerten

Im Zuge der Anfang März beschlossenen Lockerungsmaßnahmen der Bund- und Länderchefs durften die meisten zoologischen Einrichtungen in Deutschland aktuell wieder öffnen. „Wir begrüßen diesen ersten Schritt in die...

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Im Zuge der Anfang März beschlossenen Lockerungsmaßnahmen der Bund- und Länderchefs durften die meisten zoologischen Einrichtungen in Deutschland aktuell wieder öffnen. „Wir begrüßen diesen ersten Schritt in die richtige Richtung. Dennoch ist unser ohnehin schon eingeschränktes Tagesgeschäft stets von der Ungewissheit begleitet, wie lange wir geöffnet bleiben dürfen“, beurteilt Dr. Sven Hammer, Direktor des Naturschutz-Tierparks Görlitz-Zgorzelec die gegenwärtigen Regelungen. Je nach Bundesland richtet sich eine Öffnung nach den Kreis- bzw. Landesinzidenzwerten oder beides.

Ersten Rückenwind von der Justiz erfuhren zumindest niedersächsische Zoos am Freitag. Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts setzte mit einem Eilbeschluss die Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung für Zoo- und Tierpark-Schließungen vorläufig außer Vollzug (Az.:13 MN 114/21). Begründet wurde das Urteil damit, dass die Schließungen als Infektionsschutzmaßnahme nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr angemessen sei. Das Infektionsrisiko bei Aufenthalten im Freien sei vergleichsweise gering und könne durch mildere Maßnahmen als eine Schließung hinreichend effektiv reduziert werden, etwa durch Begrenzungen des Zugangs zum Zoo oder Tierpark, Steuerungen des Aufenthalts dort, Maßnahmen zur Vermeidung von Personenkontakten und Beschränkungen besonders infektionsrelevanter Einrichtungen oder Veranstaltungen (etwa Schaufütterungen). Durch eine einheitliche Öffnung von Zoos und Tierparks könnten zudem Tourismusbewegungen in Kommunen verhindert werden, in denen vergleichbare Einrichtungen mit überörtlichem Einzugsbereich aufgrund niedrigerer Inzidenzen noch geöffnet seien.

Foto: www.zoo-goerlitz.de, C. Hammer

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